Informationen und Teilnahmebedingungen
zur Teilnahme an der CSD-Parade 2011 in Köln
Hier findet ihr alle Informationen rund um die Parade. Solltet ihr noch Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, stehen wir euch gerne zur Verfügung:
Jörg Kalitowitsch (Paradeleiter)
Fon: 0221/99110-222
Fax: 0221/99110-111
j.kalitowitsch@colognepride.de
Christian Kühlwein (Büroleiter KLuST e.V.)
Fon: 0221/1690988
Fax: 0221/1690989
c.kuehlwein@colognepride.de
Bitte verteilt diese Teilnahmebedingungen und Infos auch an die TeilnehmerInnen der Gruppen.
Inhaltsverzeichnis
1. Grundlagen
2. Anmeldung
3. Solidaritätsbeitrag
4. Teilnahmebestätigung
5. Platzierung in der Parade / Vorbereitungstreffen
6. Aufstellung und Ablauf
7. Information für die Medien
8. Wichtige Informationen zur Teilnahme mit Fahrzeugen
9. Werbeflyer, Lebensmittel, Müll
10. Beschallungsanlagen
11. Anordnungen der Versammlungsleitung und Ordnungsbehörden
12. Sonstiges
1. Grundlagen
Den allgemeinen Teilnahmebedingungen liegen die ordnungs- und polizeibehördlichen Auflagen zugrunde:
Die Teilnahme an der Parade ist die Teilnahme an einer politischen Demonstration im Sinne des Versammlungsgesetzes. Aufrufender der Demonstration und Versammlungsleiter (Paradeleiter) ist Jörg Kalitowitsch im Auftrag des Kölner Lesben und Schwulentag e.V. (KLuST). Die Teilnahme an der Parade, ob zu Fuß oder motorisiert, erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung des Versammlungsleiters für Personen- oder Sachschäden ist ausgeschlossen. Die teilnehmenden Gruppen/Initiativen/ Vereine/Unternehmen stellen sicher, dass der Charakter der politischen Demonstration erhalten bleibt.
Zum Erhalt des Demonstrationscharakters ist es insbesondere erforderlich, die Herausstellung kommerzieller Ziele auf ein Mindestmaß zu begrenzen und die teilnehmenden Unternehmen und Sponsoren zu verpflichten, sich bei ihren Aktivitäten mit den politischen Inhalten der Veranstaltung, die ihren Niederschlag vor allem im diesjährigen Motto finden, auseinanderzusetzen.
2. Anmeldung
Bei der Teilnahme müssen die Allgemeinen Teilnahmebedingungen beachtet werden, denen die ordnungsbehördlichen Auflagen zu Grunde liegen.
Anmeldeschluss ist Sonntag, der 12.06.2011, 12:00 Uhr.
Eine nachträgliche Anmeldung ist möglich, siehe Punkt 3. Die Berücksichtigung bei der Verlosung der Reihenfolge ist dabei nicht mehr möglich, d.h. diese Gruppe wird am Ende der Parade eingereiht.
Fahrzeuge
Für die Teilnahme mit einem Fahrzeug besteht Anmeldepflicht! Diese muss beim Versammlungsleiter schriftlich erfolgen.
Fahrzeuge, die nicht angemeldet wurden, sind von der Teilnahme an der Parade ausgeschlossen.
Fußgruppen
Für Fußgruppen entfällt die Anmeldepflicht. Eine Anmeldung wird allerdings empfohlen, um einen festen Startplatz zu bekommen und um die Vorbereitungen zu vereinfachen.
Zur Anmeldung sind drei Schritte erforderlich:
1) Online-Anmeldung auf www.colognepride.de
[hier...]
2) Zusendung der ausgedruckten und unterschriebenen Formulare:
per Fax an 0221/99110-111
oder
als Scan an parade@colognepride.de
3) Überweisung des Solidaritätsbeitrages auf das Konto:
KLuST e.V.
Verwendungszweck: „Parade + [Dein Gruppenname]"
Kreissparkasse Köln (BLZ 370 502 99)
Konto-Nr. 2804
3. Solidaritätsbeitrag
Die Kosten für die Durchführung und Sicherung der Parade (Bezahlung der Ordnungskräfte, Kosten für Absperrmaßnahmen und Aufstellung von Toiletten, GEMA-Gebühren, usw.) müssen auf die Teilnehmer umgelegt werden.
Auch die städtischen Gebühren für die Ausnahmegenehmigungen der LKW werden daraus bezahlt. Die Höhe dieses Solidaritätsbeitrages richtet sich danach, ob die teilnehmende Gruppe kommerziell oder nicht kommerziell ist. Durch diese Regelung soll erreicht werden, dass insbesondere die Selbsthilfegruppen, die über keine finanziellen Ressourcen verfügen, durch das Umlageverfahren nicht übermäßig belastet werden.
Der Solidaritätsbeitrag beträgt
180,- EUR (151,26 EUR netto) für nicht-kommerzielle Gruppen
450,- EUR (378,15 EUR netto) für Veranstalter / Firmen der Community
Nach Anmeldeschluss erhöht sich der Beitrag
um 35,- EUR (29,41 EUR netto) für nicht-kommerzielle Gruppen
bzw. 50,- EUR (42,02 EUR netto) für Veranstalter / Firmen der Community
4. Teilnahmebestätigung
Nach Ablauf der Anmeldungsfrist und Eingang des Solidaritätsbeitrages erhalten die TeilnehmerInnen bis zum 30.06.2011 eine Teilnahmebestätigung (mit Platzierungsnummer, Anfahrtsbeschreibung und Aufstellungszeit).
5. Platzierung in der Parade (Auslosung)
Die Reihenfolge der Paradewagen und -gruppen (mit Ausnahme der Wagen von Sponsoren und prämierten Gruppen des Vorjahres) wird wieder ausgelost. Dadurch haben alle die gleichen Chancen. Der Versammlungsleiter behält sich das Recht vor, die Abfolge der Aufstellung in der Parade und die Platzierung der einzelnen Wagen falls erforderlich zu verändern. Die Auslosung findet statt:
Dienstag, 14.06.2011, ab 19:30 Uhr
Reissdorf am Hahnentor
Hahnenstr. 24
50667 Köln
KVB-Haltestelle Rudolfplatz
Die Startreihenfolge wird ab dem 15.6. über die Website kommuniziert.
6. Aufstellung und Ablauf
Die Aufstellung zur Parade ist am Sonntag, den 03.07.2011, von 08:00 bis 12:00 Uhr. Vorgesehene Abmarschzeit ist 12:00 Uhr. Ende ist gegen 17:00 Uhr.
Den genauen Aufstellort, eine Anfahrtsbeschreibung und eure persönliche Aufstellzeit erfahrt ihr mit der Teilnahmebestätigung.
Die Aufstellung der Wagen im Aufstellungsbereich erfolgt nach Anweisung des Versammlungsleiters und der von ihm eingesetzten ParadeordnerInnen. Aufgrund der Vielzahl der TeilnehmerInnen muss die Aufstellung der Fahrzeuge in zwei Schritten erfolgen:
- Zu der gruppenspezifischen Aufstellzeit muss das Fahrzeug im Voraufstellbereich am Maritim Hotel sein (die Zufahrt erfolgt NUR (!) über den Rhein-Ufer-Tunnel). Hier werden die Fahrzeuge von den Paradeengeln in Empfang genommen und in die richtige Reihenfolge gebracht. Erst danach erfolgt die Fahrt zum Aufstellbereich in der Mindener Straße. Die Platzierungs-Nr. ist deutlich sichtbar an der Windschutzscheibe im Fahrerhaus und NEU: am Heck des Fahrzeuges anzubringen.
- Der Einfahrtsschein ist deutlich sichtbar an der Windschutzscheibe anzubringen. Dies Einfahrtsscheine werden ausschließlich im Voraufstellbereich ausgegeben - nur mit diesem ist eine Einfahrt in den Aufstellbereich an der Mindener Straße möglich.
7. Informationen für die Medien
Der Kölner CSD braucht Öffentlichkeit. Damit wir die Medienpartner in die Lage versetzen können, über uns zu berichten und ggf. eine TV- oder Radio-Übertragung zu moderieren, benötigen wir von euch Background-Informationen zu eurer Gruppe und zu eurem Auftritt.
Bitte beantwortet unsere Fragen des Onlineformulars, damit wir für unsere Öffentlichkeitsarbeit Hintergrundwissen haben. Herzlichen Dank für eure Mitarbeit!
8. Wichtige Informationen zur Teilnahme mit Fahrzeugen
8.1 Welche Fahrzeuge dürfen teilnehmen?
Es dürfen nur Fahrzeuge teilnehmen, die auch zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Die maximale, zulässige Wagenhöhe (vom Boden bis zum höchsten Punkt der Aufbauten) beträgt 4m, die Breite 2,55 m und die Länge 8m. Ausnahmen der Längenbegrenzung können nur auf Einzelanfrage erteilt werden.
Ausgeschlossen sind:
- Motorisierte Zweiräder (innerhalb der Parade), dazu gehören auch Segways
- Pferde und andere Zugtiere, sowie Fahrzeuge die für das Ziehen durch diese bestimmt sind (wie Kutschen oder ähnliches)
- Fahrzeuge mit Trittflächen außen (z.B. Feuerwehrfahrzeuge)
- offene doppelstöckige Busse
Wenn durch Um-, Auf- und Erweiterungsbauten die zugelassenen Maße und Gewichte von Fahrzeugen und Anhänger überschritten werden, die Verkehrssicherheit in sonstiger Weise tangiert wird oder wenn Fahrzeuge wesentlich verändert werden (z.B. Karnevalsanhänger) ist ein TÜV-Gutachten erforderlich.
8.2 Ausnahmegenehmigungen für LKW
Folgende Ausnahmegenehmigungen sind zu beantragen:
- Teilnehmende LKW über 7,5 zul. Gesamtgewicht und LKW mit Anhänger benötigen eine Befreiung vom Sonntagsfahrverbot
- Für die Beförderung von Personen auf eurem LKW benötigt ihr ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung zur Mitnahme von Personen auf der Ladefläche
Diese Genehmigungen müssen durch die Stadt Köln erteilt werden.
Allerdings müsst ihr:
- uns die entsprechenden Anträge zusenden
- die Unterlagen (Kfz-Schein in Kopie, ggfs. Gutachten) beilegen
- am Fahrzeug alle vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen treffen.
Die Auflagen der Stadt Köln zur Teilnahme von LKW mit Personen auf der Ladefläche sind zu beachten. Diese Auflagen und die o.g. Formulare werden per Mail zu einem späteren Zeitpunkt an die Gruppen zugestellt. Um es so einfach wie möglich zu machen übernehmen wir für euch alle Behördengänge. Für Rückfragen zu den Genehmigungen wendet ihr euch bitte an die Paradeleitung.
8.3 Sicherheitsbestimmungen für die Personenbeförderung und Beschaffenheit von Fahrzeugen
Es darf keine wesentliche Veränderung an Fahrzeugteilen, deren Beschaffenheit besonderen Vorschriften unterliegen, wie Zugeinrichtungen, Bremsen, Lenkung vorgenommen werde, keine An- oder Aufbauten, durch die die zulässigen Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte überschritten werden.
Keine bauliche Veränderung liegt beispielsweise vor, wenn die Veränderung allein darin besteht, dass an den Bracken lediglich Vorrichtungen (z.B. Spanplatten) zur Abdeckung der Räder zum seitlichen Anfahrschutz befestigt werden oder für einen Personentransport entsprechende Brüstungen als Sicherungen gegen Herunterfallen oder Verletzung angebracht werden. Auch das Anbringen von Dekoration stellt keine wesentliche Veränderung dar. In Zweifelsfragen ist die Entscheidung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers einzuholen.
Wer dennoch Aufbauten oder Veränderungen plant (z.B. Karnevalswagen!) muss ein Sicherheitsgutachten eines Sachverständigen (z.B. TÜV oder Dekra) nachreichen. Ein technisches Gutachten ist erforderlich, wenn durch Um-, Auf- und Erweiterungsbauten die zugelassenen Maße und Gewichte überschritten werden, die Verkehrssicherheit in sonstiger Weise tangiert wird oder wenn Fahrzeuge wesentlich verändert werden.
- Die Fahrzeuge müssen mit rutschfesten und sicheren Stehflächen, Haltevorrichtungen, Geländer und Brüstungen und Ein- und Ausstiegen in Anlehnung an die Unfallverhütungsvorschriften ausgerüstet sein.
- Für jede mitfahrende Person muss eine ausreichende Sicherung gegen Verletzung und Herunterfallen bestehen (Haltegriffe!):
- Die seitlichen Planken/Bracken sind gegen Herausnehmen zu sichern (z.B. durch Kabelbinder, Verschraubungen, etc.).Die Brüstungshöhe bei stehenden Personen beträgt 100 cm, bei sitzenden Personen 80 cm.Ein- und Ausstiege sollten möglichst hinten sein, auf keinen Fall aber jedoch an der Vorderseite eines Anhängers. Sie müssen fest am Fahrzeug angebracht sein.
- Während die Wagen in Bewegung sind, ist der Zu- und Abstieg von Personen verboten.
- Leitern und Treppen sind mit ausreichenden Haltegriffen oder Geländern zu versehen und dürfen seitlich nicht über das Fahrzeug hinausragen.
- Alle Fahrzeugaufbauten sowie Sitzbänke und Tische müssen fest und sicher mit dem Fahrzeug verbunden sein (Verschraubungen, etc.). Der Aufbau darf keine scharfkantigen Bauteile aufweisen.
- Während der Anfahrt zum Aufstellbereich, bei den dort erforderlichen Rangiermaßnahmen und im Auflösungsbereich dürfen sich keine Personen auf der Ladefläche des LKW befinden.
- Während der Parade gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h.
- Hebebühnen müssen während der Fahrt geschlossen sein.
- Auf Fahrzeugdächern, Kotflügeln, Trittbrettern usw. sowie auf Zugverbindungen dürfen sich keine Personen aufhalten.
Verantwortlich sind die Fahrzeugführer! Vor und während der Parade wird eine Inaugenscheinnahme der Fahrzeuge erfolgen.
8.4 WagenleiterIn
Jeder Wagen muss eine hauptverantwortliche Person als Wagenleiter/Wagenleiterin bestimmen. NEU: Er / Sie muss am Samstag vor der Parade, sowie am Paradetag über Handy erreichbar sein. Der / Die WagenleiterIn ist verantwortlich für die Sicherheit des gesamten Wagens, sowie der Bereiche rund um den Wagen herum, ist AnsprechpartnerIn für den Veranstalter und muss bei auftretenden Problemen umgehend den Veranstalter oder einen zuständigen Paradeordner des Veranstalters informieren. NEU: Der / Die WagenleiterIn muss durch eine gelbe Warnweste sofort erkennbar sein. Bitte auf dem Vordruck für die Paradeanmeldung unbedingt den Namen dieser Person und die Mobilnummer eintragen. Für die Einhaltung der Bedingungen des Ordnungsamtes (siehe Ende der Teilnahmebedingungen) ist formal der Fahrzeugführer verantwortlich. NEU (und am 25.4. ergänzt): Der / Die WagenleiterIn darf keine weitere Funktion wie z.B. Wagenengel oder Fahrer ausüben, damit er / sie sich vollumfänglich um die Sicherheit und Aufgabe als WagenleiterIn kümmern kann.
8.5 Fahrzeugsicherung
8.5.1
Jede Gruppe ist verpflichtet, ihren Wagen während der gesamten Dauer der Parade von OrdnerInnen („Wagenengeln") sichern zu lassen. Dabei sind bei LKW 6 Personen bzw. bei PKW 4 Personen einzuplanen (bei einem kurzen PKW, wie z.B. einem Smart, sind 2 Personen ausreichend). Bei Anhängern sind pro Achse zwei zusätzliche Personen einzusetzen. Ab einer Länge von 7 Metern sind zwei zusätzliche Personen für die Sicherung der Anhänger-Mitte einzusetzen.
NEU: Bei Sonderfahrzeugen wie Karnevalswagen oder Showtrucks kann der Versammlungsleiter eine abweichende Anzahl von Ordnern festlegen.
NEU: Soll zur Sicherung ein umlaufendes Seil zum Einsatz kommen, dürfen sich zwischen Seil und Fahrzeug KEINE Personen befinden und der Abstand zum Fahrzeug muss mindestens 80 cm betragen.
Die OrdnerInnen und WagenleiterInnen müssen volljährig sein. Bei einem Wechsel der Wagenengel darf die Position eines Wagenengels nicht zeitweilig unbesetzt sein.
8.5.2
Für die WagenleiterInnen, Wagenengel und FahrerInnen besteht ein prinzipielles Alkohol- und Drogenverbot.
8.5.3
Der Konsum von Alkohol während der Parade kann zu einer Gefährdung der TeilnehmerInnen und ZuschauerInnen führen. Der / Die WagenleiterIn hat daher auf die TeilnehmerInnen einzuwirken, den Konsum von alkoholischen Getränken zu unterlassen.
8.5.4
Nach Beendigung der Parade sind die umgebauten Fahrzeuge wieder in den zulässigen Zustand zu versetzen. Erst danach dürfen die Kfz den Auflösungsbereich verlassen.
8.5.5
NEU: Bei Einsatz von Aggregaten ist je Aggregat zusätzlich zu dem / den am Fahrzeug mitzuführenden Feuerlöscher gemäß StVZO ein zusätzlicher ABC-Feuerlöscher mitzuführen der mind. 6kg Löschmittel beinhaltet. Dieser zusätzliche Feuerlöscher wird einheitlich für alle Fahrzeuge vor dem Beifahrersitz in der Fahrerkabine mitgeführt.
Das Aggregat ist über ein Massekabel mit dem Fahrzeugchassis zu verbinden.
8.5.6
NEU: Bei der Auswahl der Dekomaterialien ist darauf zu achten, dass die Materialien der Brandschutzklasse B1 (schwer entflammbar) entsprechen.
Im Interesse der Sicherheit aller DemonstrationsteilnehmerInnen werden Fahrzeuge, bei denen diese Bestimmungen nicht eingehalten werden, von der Parade ausgeschlossen.
9. Werbeflyer, Handzettel, Lebensmittel, Müll
9.1
Werbeflyer, Dosen, Becher, Lebensmittel u.ä. dürfen während der Parade weder verteilt noch vom Wagen aus geworfen werden. Gruppen die sich an diese Auflage nicht halten, können vom Paradeleiter umgehend von der weiteren Teilnahme an der Parade ausgeschlossen. Die durch sie verursachten Kosten werden ihnen anschließend in Rechnung gestellt.
9.2
Der anfallenden ist Müll so gering wie möglich zu halten und selbst zu entsorgen (z.B. durch ausreichendes Mitführen von Müllbehältern).
9.3
NEU: Es sind nur Flyer erlaubt, die die politische Forderung der jeweiligen Gruppe oder aber z.B. bei Vereinen deren Tätigkeitsfeld beinhaltet. Das Verteilen von kommerziellen Werbeflyern, Gutscheinen, Veranstaltungshinweisen ist untersagt und wird durch das Ordnungsamt ggfs. verfolgt. Die Entsorgung / Müllbeseitigung kann dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.
AUF jedem Flyer MUSS der Verantwortliche im Sinne des Presserechtes (V.i.S.d.P.) namentlich mit ladungsfähiger Anschrift (also kein Postfach) genannt sein.
10. Beschallungsanlagen
Die Lautstärke der Beschallungsanlagen darf den zulässigen Höchstwert von 90 dBA nicht überschreiten. Dieser Maximalwert ist durch entsprechende technische Einrichtungen (NEU: wie z.B. den manipulationssicheren Einbau eines Limiters) sicherzustellen. Die Ordnungsbehörde wird während der Parade Lautstärkemessungen durchführen! NEU: Gemessen wird aus 7 m Entfernung in Hauptabstrahlrichtung der Boxen. Im Aufstellbereich darf grundsätzlich keine Beschallung vor 11:00 Uhr erfolgen.
NEU: Gruppen die sich an diese Auflage der Ordnungsbehörden nicht halten, kann umgehend für den weiteren Verlauf der Parade die Nutzung eines genehmigten Hilfsmittels (LKW mit Beschallungsanlage) untersagt werden. In diesem Fall wird die Beschallungsanlage abgeschaltet und das Fahrzeug bis auf den Wagenleiter geräumt. Die TeilnehmerInnen können den Rest der Parade aber als Fußgruppe weiterhin teilnehmen. Es wird maximal eine (!) Verwarnung ausgesprochen.
Nur durch diese drastischen Maßnahmen sind weitergehende Vorgaben der Ordnungsbehörde für die Zukunft (wie z.B. Einmessung und Versiegelung der Anlage durch einen vereidigten Sachverständigen etc.) zu vermeiden. Die möglichen Mehrkosten können schnell ca. 600 und 1.000 Euro betragen (zusätzlicher Miettag LKW, Sachverständigenkosten, Mehrkosten PA [es dürfen nur manipulationssichere und verplompbare Cases zum Einsatz, usw.]). Wir sind daher bestrebt, solche Maßnahmen im Interesse aller Beteiligten abzuwenden. Ihr habt es also selbst in der Hand!
11. Anordnungen der Versammlungsleitung und Ordnungsbehörden
Den Anordnungen des Versammlungsleiters, der von ihm eingesetzten ParadeordnerInnen, der Polizeikräfte, sowie der MitarbeiterInnen der Ordnungsbehörde sind umgehend Folge zu leisten. Gruppen / Wagen / Fahrzeuge, die sich nicht an diese Teilnahmebedingungen halten, können vom Versammlungsleiter von der weiteren Teilnahme an der Parade ausgeschlossen werden.
12. Sonstiges
Auflagen, die nach § 15 Versammlungsgesetz von den örtlichen Polizeibehörden erlassen werden, werden Bestandteil der Teilnahmebedingungen.
NEU: Sollten sich nach Anmeldung der Gruppe Änderungen bei den Auflagen ergeben, wird der Paradeleiter die Gruppen hierüber informieren. Die Änderungen werden automatisch Bestandteil der Anmeldung.

















