Barrierefreiheit

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February 2, 2023

„Nicht das von vornherein negative Verständnis von Behinderung soll Normalität sein, sondern ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderungen. Folglich hat sich nicht der Mensch mit Behinderung zur Wahrung seiner Rechte anzupassen, sondern das gesellschaftliche Leben Aller muss von vornherein für alle Menschen (inklusive der Menschen mit Behinderungen) ermöglicht werden.“

Diese gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft, die Inklusion, ist der Leitgedanke der Behindertenrechtskonvention.

Der ColognePride e.V. als Veranstalter des ColognePride ist stolzer Unterzeichner der Charta der Vielfalt und verpflichtet sich damit, die Akzeptanz für jede Art von Persönlichkeit zu fördern.

Gemäß seinem Satzungszweck setzt sich der ColognePride insbesondere für das Ziel, die Verwirklichung der vollen Gleichberechtigung von Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- oder Intersexuellen in allen Bereichen des gesellschaftlichen und politischen Lebens zu fördern und zu unterstützen, ein.

Der Zweck wird neben vielen Aktivitäten und Events insbesondere durch die Durchführung und Förderung kultureller und politischer Aktivitäten, insbesondere im Rahmen des ColognePride, erfüllt, zudem wir jedes Jahr immer mehr Menschen mit einer Einschränkung begrüßen. Ob als rollstuhlfahrender Mensch bei der Demo, als Mensch mit einer Hörbehinderung vor einer unserer Bühnen oder als Mensch mit einer Sehbehinderung bei einer der vielen Veranstaltungen während des zweiwöchigen ColognePride’s.

Unser Ziel ist die absolute Barrierefreiheit!